“Gefährliche Hunde” und Rassenverbote
Einzelne Kantone haben in den Hundegesetzen verschiedene Hundetypen durch entsprechende Listen verboten. Der VHN steht solchen Verboten kritisch gegenüber. Generell entwickeln Hunde ein aggressives Verhalten im Wesentlichen wegen einer falschen Haltung und Erziehung bzw. aufgrund des Einflusses durch den Menschen. Massnahmen sollten deshalb hauptsächlich auf den Menschen zielen. Aggressives Verhalten von Hunden kann man nicht generell mit einzelnen Hundetypen verbinden. Sinnvoll zur Prävention sind z.B. die gesetzlichen Pflichten Meldepflichten. Das heisst, dass Tierärzte, Tierheimverantwortliche, Zollbehörden, Hundeausbilder usw., aggressives Verhalten von Hunden bei den zuständigen Behörden melden müssen.