Hintergrund
Ende 2010 beschloss der Nationalrat trotz entsprechend durchgeführten Vorarbeiten im Parlament auf den Erlass eines nationalen Hundegesetzes zu verzichten. Dadurch blieben die Voraussetzungen der Hundehaltung grösstenteils in der Kompetenz der Kantone. In der Zwischenzeit haben die meisten Kantone ihre Hundegesetze überarbeitet. Da sich die Bestimmungen zwischen den einzelnen Kantonen teilweise massiv unterscheiden, entstand ein regulatorischer Flickenteppich. Sowohl für die Hundehalter wie für die Kantone ist diese Situation unbefriedigend.